1. Sachkundenachweis nach Anlage 3
Ohne Schein keine Sanierung. Jeder Mitarbeiter, der mit Asbest in Kontakt kommt, muss einen Sachkundenachweis haben — eine zwei- bis fünftägige Schulung mit Prüfung, abhängig von der Art der Tätigkeit. Diese Schulung muss alle 6 Jahre aufgefrischt werden. Wir bei WF Fliesen führen für jedes Projekt die aktuellen Nachweise mit.
2. Behördenmeldung (ASI-Anzeige)
Jede Asbestarbeit wird sieben Tage vorher beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz angemeldet — die sogenannte ASI-Anzeige. Inhalte: wo, wann, wie viel Material, welche Schutzmaßnahmen. Wird dies versäumt, drohen Bußgelder im fünfstelligen Bereich und im Wiederholungsfall der Lizenzentzug.
3. Schutzbereich einrichten
Vor Sanierungsbeginn wird die betroffene Zone luftdicht abgeschottet. Dazu gehören:
- Personenschleuse mit drei Kammern (Ankleiden, Duschen, Reinkammer)
- Materialschleuse für asbesthaltige Reststoffe
- Unterdruckhaltung per HEPA-Filter (mindestens 8-facher Luftwechsel/Stunde)
- Folierung von Boden, Wänden und Mobiliar
Erst wenn der Unterdruck nachweislich aufgebaut ist, beginnt die eigentliche Sanierung.
4. Persönliche Schutzausrüstung (P3-Standard)
Jeder Mitarbeiter trägt:
- Einweg-Schutzanzug mit Kapuze (Kategorie III, Typ 5/6)
- Vollmaske mit P3-Filter oder gebläseunterstützte Atemschutzhaube
- Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Klebebänder an den Übergängen
Pro Sanierungstag werden mehrere Anzüge verbraucht — nach jedem Schleusengang ein neuer.
5. Freimessung durch akkreditiertes Labor
Nach Abschluss der Sanierung wird die Luft im Schutzbereich gemessen — und zwar nicht durch uns, sondern durch ein unabhängiges, akkreditiertes Labor. Der Grenzwert nach VDI 3492 liegt bei 500 Fasern/m³ Raumluft. Wird er unterschritten, ist die Sanierung erfolgreich. Erst dann darf der Schutzbereich aufgehoben und die Räume freigegeben werden. Sie erhalten ein schriftliches Freimessungsprotokoll, das auch für Versicherungen und beim Hausverkauf wichtig ist.
Die TRGS 519 ist kein Papiertiger, sondern Schutz für alle Beteiligten — Bewohner, Handwerker, Nachbarn. Wer abkürzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern macht Sie als Auftraggeber haftbar.
Was bedeutet das für Sie als Auftraggeber?
Achten Sie bei der Auswahl eines Sanierungsbetriebs auf drei Punkte:
- Schriftlicher Sachkundenachweis aller eingesetzten Mitarbeiter — bei Bedarf einsehen
- Versicherungsnachweis über Berufshaftpflicht und Umwelthaftung
- Referenzen mit Freimessungsprotokollen
Sehr günstige Angebote sind ein Warnsignal: Eine fachgerechte Sanierung nach TRGS 519 kostet Zeit, Material und Personal. Wer deutlich unter Marktpreis anbietet, spart erfahrungsgemäß am Schutz.
Mit über 25 Jahren Erfahrung im Rhein-Neckar-Kreis. Wir liefern Ihnen ein lückenloses Sanierungsprotokoll — von der ASI-Anzeige bis zur Freimessung. Inklusive Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung.
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