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Asbest.
Erkannt. Entfernt.
Dokumentiert.

Fachgerechte Asbestsanierung nach TRGS 519. Wir erkunden, sichern, entfernen und entsorgen — mit Behörden­meldung, Schutzbereich und Freimessung durch zertifiziertes Labor.

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Asbest-Verdacht? Nicht selbst entfernen.
Jede unsachgemäße Bearbeitung setzt Fasern frei. Auch ein Bohrloch reicht. Rufen Sie uns vorher an.
0179 / 743 59 21
Asbest in alten Bauteilen — wo der Schadstoff bis heute steckt Asbest · Aufklärung
Warum das wichtig ist

Wo Asbest
noch heute
steckt.

Bis 1993 war Asbest in Deutschland erlaubt. In Häusern aus dieser Zeit ist er häufig verbaut — in Dachplatten, Bodenklebern, Fliesen­klebern, Putzen, Brandschutz­klappen und Lüftungs­dichtungen.

Solange das Material intakt bleibt, ist es ungefährlich. Sobald gebohrt, geschliffen oder abgerissen wird, werden Fasern frei — und die sind krebs­erregend (Lungenkrebs, Mesotheliom). Deshalb ist die Sanierung in Deutschland streng reglementiert.

  • Häuser vor 1993 statistisch häufig betroffen
  • Fliesenkleber unter Fliesen sind häufige Fundstelle
  • Auch Putze (Spritzasbest) und Bodenbeläge enthalten Fasern
  • Schon kleine Eingriffe können Sanierungs­pflicht auslösen
TRGS 519

Zertifiziert

Sachkunde­nachweis nach Anlage 3 — unsere Mitarbeiter sind geschult und nachweis­pflichtig.

ASI

Behörden­meldung

Jede Arbeit wird sieben Tage vorher beim zuständigen Amt angemeldet.

P3

Schutz­ausrüstung

Vollmasken mit P3-Filter, Einweg­schutzanzüge, Personen- und Material­schleuse.

Freimessung

Übergabe erst nach unabhängiger Faser­messung durch ein akkredi­tiertes Labor.

Der Ablauf —
in fünf Schritten.

Asbest­sanierung ist Protokoll­arbeit. Jeder Schritt ist dokumentiert, jede Probe gesichert. Hier ist, was passiert.

01

Erkundung & Probenahme

Wir prüfen Verdachts­flächen, entnehmen Proben und lassen diese im Labor analysieren (FTIR oder Polarisations­mikroskopie). Sie erhalten ein schriftliches Gutachten.

02

Schutz­konzept & Meldung

Wir erstellen den Arbeitsplan, melden die Tätigkeit bei der Aufsichts­behörde an (ASI-Anzeige) und stimmen den Schutzbereich mit Ihnen ab.

03

Schutz­bereich einrichten

Abschottung des Bereichs, Personen­schleuse, Material­schleuse, Unterdruck­haltegerät mit HEPA-Filter. Erst dann beginnen die eigentlichen Arbeiten.

04

Demontage & Entsorgung

Faserarme Demontage in Schutz­ausrüstung. Asbest­abfälle werden BG-konform verpackt, gekenn­zeichnet und über zertifizierte Entsorger entsorgt — mit Begleit­schein.

05

Freimessung & Übergabe

Ein unabhängiges Labor misst die Raumluft. Erst nach Bestätigung unterhalb des Grenzwerts wird der Bereich freigegeben. Sie erhalten alle Dokumente in der Übergabe-Mappe.

Häufig
gefragt.

Was Sie wissen sollten, bevor Sie mit einer Sanierung beginnen.

Wie erkenne ich, ob Asbest verbaut ist?

Bei Gebäuden vor 1993 ist Verdacht angebracht. Sichere Auskunft gibt nur eine Probenahme mit Laboranalyse. Wir kommen vor Ort und nehmen Proben.

Darf ich Asbest selbst entfernen?

Nein. Tätigkeiten an Asbest dürfen nur durch Fachfirmen mit Sachkunde­nachweis nach TRGS 519 ausgeführt werden. Privat­arbeit ist gesundheits­gefährlich und strafbar.

Was kostet eine Asbestsanierung?

Das hängt von der Menge, Art und Zugänglichkeit ab. Wir erstellen nach der Erkundung ein transparentes Festpreis-Angebot.

Wie lange dauert eine typische Sanierung?

Vom Erstkontakt bis zur Freigabe in der Regel 2–4 Wochen — davon ein bis fünf Tage reine Arbeitszeit am Objekt. Die Behörden­frist (7 Tage) ist Pflicht.

Verdacht? Wir prüfen.

Erst messen.
Dann handeln.

Wir kommen vorbei, prüfen die Verdachts­stelle und nehmen — falls nötig — eine Probe. Sicherheit kostet keine Diskussion.