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Förderungen.
2025/2026.

Komplettsanierung· 6 Min. Lesezeit

Wer 2025 oder 2026 energetisch saniert, kann tatsächlich bis zu 70 % der Kosten als Zuschuss bekommen — wenn er weiß, welche Programme kombinierbar sind und wo die Stolperfallen liegen. Hier der praktische Überblick mit aktuellen Fördersätzen.

Die drei Förder-Säulen

1. BAFA — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Förderung für Einzelmaßnahmen in Bestandsbauten. Verantwortlich für:

Fördersätze 2025/26: 15–55 % der Investitionskosten je nach Maßnahme.

2. KfW — Kreditanstalt für Wiederaufbau

Förderung für Komplettsanierungen mit Effizienzhausstandard. Wer KfW 70 oder besser erreicht, bekommt:

Wichtig: Sie müssen eine bestimmte Energieeffizienzklasse erreichen — gemessen am Endenergiebedarf.

3. BEG-EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen)

Die wichtigste praktische Förderung 2025. Beispielsätze:

Plus 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan stammt.

Der iSFP — das Schlüsselelement

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein offizielles Dokument, das ein zertifizierter Energieberater erstellt. Er listet alle sinnvollen Maßnahmen über die nächsten 10–15 Jahre auf. Vorteil: Jede Maßnahme, die aus dem iSFP umgesetzt wird, bekommt 5 % zusätzlichen Bonus auf die normale Förderung.

Kosten iSFP: 1.300–1.700 € — davon werden 50 % direkt vom BAFA übernommen. Effektive Kosten für Sie: ~650–850 €.

Wie Sie maximal fördern

  1. Vor allem: Energieberater beauftragen, iSFP erstellen lassen
  2. Antrag BEG-EM stellen VOR Vertragsabschluss mit dem Handwerker
  3. Bei Komplettsanierung zusätzlich KfW-Antrag stellen (kombinierbar mit BEG-EM ist eingeschränkt — Energieberater rechnet aus, was günstiger ist)
  4. Nach Umsetzung Nachweise einreichen — Energieberater bestätigt
  5. Auszahlung: 2–6 Monate

Die größten Stolperfallen

1. „Vorzeitiger Maßnahmenbeginn"

Wer einen Vertrag mit dem Handwerker unterschreibt, bevor der Förderantrag bewilligt ist — verwirkt die Förderung. Reihenfolge ist Pflicht: Antrag stellen → Bestätigung abwarten → Vertrag unterschreiben.

2. Falsche Antragsstellung

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die von Fachbetrieben durchgeführt werden. Eigenleistung wird nicht gefördert. Bei manchen Programmen muss der Handwerker auf einer Liste „qualifizierter Betriebe" stehen.

3. Erforderliche Effizienzwerte nicht erreicht

Bei KfW-Effizienzhaus-Sanierungen muss am Ende messtechnisch bestätigt sein, dass der versprochene Standard erreicht wurde. Wenn nicht — kein Geld.

4. Förderprogramme ändern sich

BAFA, KfW und BEG-EM passen ihre Förderquoten oft an. Was Sie 2025 lesen, kann 2026 schon anders sein. Aktuelle Sätze immer auf bafa.de und kfw.de prüfen oder Energieberater fragen.

2025/2026 ist die wahrscheinlich letzte günstige Förderperiode dieses Jahrzehnts. Wer ohnehin sanieren will, sollte JETZT in die Planung gehen.

Realistisches Beispiel

EFH 130 m², energetische Komplettsanierung, Gesamtkosten 180.000 €.

Summe Förderung: 33.350 € (≈ 18,5 % der Gesamtkosten)

Förderung mit-planen ab Tag 1

Wir arbeiten mit zwei festen Energieberatern aus Schwetzingen und Heidelberg zusammen. Bei jeder Sanierungs-Anfrage prüfen wir Förderfähigkeit und planen die Antragsstellung integriert mit dem Bauablauf.

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